SCHULUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON BEIZMITTELN

Die mit dem Symbol () gekennzeichneten Produkte sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die Gefahrenkategorie Acute Tox. 2 eingestuft. Gemäß § 44 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. ist eine sachkundige Person für die Handhabung dieser Produkte erforderlich.

Diese Produkte können nur an natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben, oder an juristische Personen verkauft werden. Die sachkundige Person muss angestellt oder unter Vertrag genommen werden.

Eine sachkundige Person ist:

  • Eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Chemie (siehe Gesetz 258/2000 Slg. für eine vollständige Liste der Studienfächer)
  • Eine Person, die die Sachkundeprüfung bei der regionalen Hygienestation erfolgreich bestanden hat

Die Firma FK system bietet an, diese Dienstleistung in Form eines Werkvertrags und einer Schulung für alle Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen. Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 3.990 CZK, und die Schulung muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Die Schulung kann in unserer Zentrale in Brno-Rečkovice oder beim Kunden vor Ort durchgeführt werden. Bei Schulungen in den Räumlichkeiten des Kunden wird eine Gebühr von 10,- CZK pro Fahrtkilometer erhoben.

Für weitere Informationen über die Gesetzgebung und die Schulungen wenden Sie sich bitte an unseren Umweltschutzbeauftragten unter +420 734 235 864.